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Website selbst hosten statt mieten: was das praktisch bedeutet

Ein Installateurbetrieb mit vierzehn Mitarbeitern bekommt eine E-Mail von seiner Web-Agentur: Die monatliche Gebühr für Website und Hosting steigt ab dem nächsten Quartal spürbar, „aus betrieblichen Gründen“. Der Betrieb kann dagegen wenig tun. Die Website läuft im System der Agentur, mit deren Login, deren Tarifstruktur, deren Bedingungen. Kündigen würde heißen: bei null anfangen, mit einer neuen Firma, einem neuen Design, neuen Texten.

Genau darum geht es in diesem Beitrag: der Unterschied zwischen einer gemieteten und einer selbst gehosteten Website, nicht als Prinzipienfrage, sondern ganz praktisch. Was heißt „die Website gehört Ihnen“ tatsächlich, was heißt es nicht, und was müssen Sie dafür in Kauf nehmen.

TL;DR: Eine selbst gehostete Website heißt, dass Quellcode, Inhalte, Domain und Versionshistorie in Ihrem Zugriff liegen, nicht im geschlossenen System eines Anbieters. Das schützt vor Preiserhöhungen, plötzlichen Änderungen und dem Ende eines Produkts, das Sie nicht kontrollieren. Es heißt nicht, dass Sie die Website ohne Hilfe betreiben können, dafür braucht es weiterhin jemanden, der sich um Updates und Backups kümmert. Und Eigentum ist nur dann etwas wert, wenn im Ernstfall auch jemand anderer als die ursprüngliche Agentur damit arbeiten kann.

Was „die Website gehört Ihnen“ konkret bedeutet

Der Satz klingt nach Marketing, ist aber ziemlich genau definierbar. Vier Dinge müssen in Ihrem Zugriff liegen, damit er stimmt.

Was dazugehörtWas das praktisch heißt
QuellcodeDie Dateien, aus denen die Website besteht, liegen in einem Repository, auf das Sie Zugriff haben, nicht nur die fertige Seite im Browser
InhalteTexte, Bilder und Formulardaten liegen in einer Datenbank oder in Dateien, die exportierbar sind, nicht eingesperrt in der Oberfläche eines Anbieters
DomainDie Internetadresse ist auf Ihr Unternehmen registriert, nicht auf die Agentur oder eine Einzelperson dort
Repository / VersionshistorieDie vollständige Historie aller Änderungen liegt an einem Ort, zu dem Sie Zugriff haben, nicht nur bei der Person, die zuletzt daran gearbeitet hat

Der Praxistest ist einfach: Könnten Sie morgen, ohne dass irgendjemand aus Kulanz mitspielen muss, alles herunterladen und einer anderen Firma übergeben? Wenn ja, gehört Ihnen die Website. Wenn nein, mieten Sie sie, auch wenn im Vertrag das Wort „Eigentum“ vorkommt.

Was es nicht bedeutet

Eigentum heißt nicht, dass Sie die Website ohne fremde Hilfe betreiben können, wenn Sie selbst nicht technisch sind. Das ist der Punkt, an dem viele KMU-Inhaber zu Recht skeptisch werden: Wozu der ganze Aufwand mit eigenem Code und eigener Domain, wenn ich sowieso jemanden brauche, der sich darum kümmert?

Der Vergleich mit einem Firmenwagen trifft es ziemlich gut. Dass Ihnen der Wagen gehört, heißt nicht, dass Sie ihn selbst warten. Sie bringen ihn in eine Werkstatt. Der Unterschied zu einem Leasingwagen mit fest vorgeschriebener Vertragswerkstatt ist: Sie entscheiden, welche Werkstatt, und Sie können wechseln, wenn die Preise steigen oder der Service nachlässt. Bei einer gemieteten Website auf der Plattform eines Anbieters gibt es diese Wahl nicht, es gibt nur den einen Anbieter, und der bestimmt, was der Wagen kostet und ob es ihn morgen noch gibt.

Was sich ändert, wenn keine Plattform mehr dazwischen sitzt

Der eigentliche Unterschied liegt nicht im Code, sondern in der Machtverteilung. Läuft eine Website auf der eigenen Plattform eines Anbieters, sitzt dieser Anbieter zwischen Ihnen und Ihrer eigenen Website.

PunktWebsite auf einer Anbieter-PlattformSelbst gehostete Website
Monatliche KostenMiete an den Plattform-Betreiber, gestaffelt nach FunktionsumfangHosting-Kosten für den Server, unabhängig vom ursprünglichen Anbieter
BedingungenDer Anbieter kann Preise, Funktionen oder Limits einseitig ändernIhr Hosting-Vertrag regelt das, und Sie können ihn wechseln
LimitsOft tarifabhängig: Seitenanzahl, Speicherplatz, Formulareinträge, NutzerzahlVon Ihrem tatsächlichen Bedarf bestimmt, nicht von einer Preisstufe
Umzug zu einem anderen AnbieterIn der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich, Inhalte oft nicht vollständig exportierbarMöglich: Quellcode und Daten lassen sich zu jedem anderen Hosting-Anbieter mitnehmen
Wenn der Anbieter das Produkt einstelltDie Website verschwindet mit dem AnbieterDer Betrieb läuft bei einem anderen Anbieter weiter

Plattformen ändern ihre Preise, schränken Funktionen ein oder stellen Produkte ein. Das lässt sich im Einzelfall nicht vorhersagen, es ist aber ein strukturelles Risiko jeder Miete: Die Bedingungen können sich ändern, ohne dass Sie mitentscheiden. Bei einer selbst gehosteten Website tragen Sie stattdessen reguläre Serverkosten, die sich zwischen Hosting-Anbietern vergleichen und wechseln lassen, ganz ohne dass die Website selbst angefasst werden muss.

Serverstandort und DSGVO: wer ist wofür verantwortlich

Keine Rechtsberatung. Die folgenden Absätze erklären die Grundbegriffe, ersetzen aber keine juristische Einzelfallprüfung. Ob Ihre konkrete Website DSGVO-konform betrieben wird, hängt von Ihrer gesamten Datenverarbeitung ab, nicht allein vom Serverstandort, und lässt sich hier nicht pauschal beantworten.

Zwei Rollen sind bei jeder Firmenwebsite mit Kontaktformular oder Newsletter-Anmeldung relevant. Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, ist nach der DSGVO der Verantwortliche, bei einer Firmenwebsite also in aller Regel Sie: Sie legen fest, wofür das Kontaktformular da ist und wer die Anfragen sieht. Der Hosting-Anbieter, der die Server betreibt, ist der Auftragsverarbeiter: Er verarbeitet die Daten nur in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung, nicht zu eigenen Zwecken.

Genau deshalb gibt es den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO: Er regelt schriftlich, was der Hosting-Anbieter mit Ihren Daten tun darf, wie lange, und was passiert, wenn Sie den Vertrag beenden. Ohne AVV gibt es keine dokumentierte Grundlage dafür, dass der Anbieter überhaupt verarbeiten darf, unabhängig davon, wie vertrauenswürdig er im Alltag wirkt.

Der Serverstandort kommt hier ins Spiel, weil er den zweiten großen Streitpunkt vereinfacht: Liegen die Daten physisch in der EU oder im EWR und werden nicht an Stellen außerhalb weitergegeben, entfällt die aufwendige Prüfung von Drittlandtransfers weitgehend. Mehr zu diesem Zusammenhang, speziell bei KI-Tools, aber mit denselben Grundbegriffen, finden Sie in unserem Beitrag zu DSGVO-konformer KI im KMU.

Der Haken: jemand muss sich kümmern

Ehrlich gesagt: Eine selbst gehostete Website ist nicht automatisch die bequemere Lösung. Server-Software braucht Sicherheitsupdates. Backups müssen regelmäßig laufen und getestet werden, nicht nur existieren. Zertifikate für verschlüsselte Verbindungen laufen ab und müssen erneuert werden. Bei einer Plattform wie einem Website-Baukasten übernimmt der Anbieter all das automatisch, im Preis inkludiert, dafür ohne Wahlmöglichkeit.

Bei einer selbst gehosteten Website muss jemand diese Verantwortung tragen. Das kann ein Dienstleister auf einem laufenden Betreuungsvertrag sein, das kann eine andere Agentur sein, das kann, wenn im Unternehmen jemand die Zeit und das Wissen dafür hat, auch intern passieren. Was nicht funktioniert: eine selbst gehostete Website aufsetzen und danach niemanden damit betrauen. Das ist der eine Punkt, an dem Eigentum ohne Betreuung tatsächlich riskanter wird als eine gepflegte Plattform-Miete, weil veraltete Software mit bekannten Sicherheitslücken ein reales Einfallstor ist.

Der Punkt ist also nicht, dass Selbsthosting weniger Aufwand bedeutet. Der Punkt ist, dass Sie frei wählen, wer diesen Aufwand übernimmt, und diese Wahl jederzeit ändern können.

Die Exit-Frage: Was Sie wirklich bekommen, wenn Sie gehen

Der wichtigste Test für „die Website gehört Ihnen“ ist nicht, was im Vertrag steht, sondern was passiert, wenn Sie den Anbieter wechseln wollen. Fragen Sie konkret, bevor Sie unterschreiben, und am besten schriftlich: Was genau würde ich bekommen, wenn ich in zwei Jahren zu einer anderen Firma wechsle?

Eine ehrliche Antwort deckt mindestens diese Punkte ab:

  • Zugriff auf das Code-Repository, unter Ihrem eigenen Konto, nicht nur unter dem der Agentur.
  • Export der Inhalte aus der Datenbank, in einem Format, das eine andere Firma tatsächlich weiterverwenden kann.
  • Die Domain, registriert auf Ihr Unternehmen, nicht auf eine Person oder Agentur, die den Zugang theoretisch verweigern könnte.
  • Zugang zum Hosting-Konto selbst, oder zumindest die Möglichkeit, ohne Mitwirkung der ursprünglichen Agentur zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
  • Eine kurze Dokumentation, wie die Website aufgesetzt ist und was zum Betrieb nötig ist, damit nicht erst rekonstruiert werden muss, was eine andere Firma vorfindet.

Der letzte Punkt ist der am häufigsten übersehene. Selbst wenn der Code formal Ihnen gehört: Wenn nur die ursprüngliche Agentur weiß, wie er gebaut und veröffentlicht wird, mit welchen Zugängen, welchen Einstellungen, welcher Reihenfolge, sitzen Sie in der Praxis trotzdem fest. Der Code liegt dann zwar bei Ihnen, aber niemand außer der Agentur kann ihn tatsächlich zum Laufen bringen. Eigentum ohne die Fähigkeit, es einzusetzen, ist auf dem Papier ein Recht und im Alltag wertlos. Deshalb gehört zur echten Übergabe immer beides: die Dateien und das Wissen, was damit zu tun ist.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Die Frage ist am Ende keine technische, sondern eine unternehmerische: Wollen Sie eine Website, die an einen einzelnen Anbieter gebunden ist, oder eine, die Sie mitsamt Code, Inhalten und Domain jederzeit woanders weiterbetreiben könnten? Beide Wege können für den laufenden Betrieb ähnlich aussehen. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn sich etwas ändert, an den Preisen, am Anbieter, an Ihren eigenen Plänen.

Bei Neuklick bauen wir Websites nach diesem Prinzip: selbst gehostet, mit Code-Repository, Domain und Inhalten von Anfang an in Ihrem eigenen Zugriff, nicht in unserem. Mehr dazu, wie das konkret abläuft, finden Sie unter Website in 5 Werktagen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehende Website Ihnen tatsächlich gehört oder nur bei Ihnen läuft, sprechen wir gerne unverbindlich darüber in einem Erstgespräch.

Quellen: DSGVO Volltext, EDPB, nic.at

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